Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 19.3.2022 hat das TMBJS neue Regelungen zum Corona-Management an den Schulen herausgegeben, die bis zum 02.04.2022 übergangsmäßig gelten. Wir möchten Ihnen das Wichtigste für die Grundschulen mitteilen.
Testungen, Zugangsbeschränkung
– Die Teilnahme an den Testungen für Schülerinnen und Schüler ist weiterhin verpflichtend.
– Das Verfahren für die Durchführung der Testungen in der Schule wird beibehalten.
– Die Zugangsbeschränkung (3G-Nachweis) für Eltern und einrichtungsfremde Personen (3G) entfällt; für diese besteht bei Betreten des Schulgebäudes die Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske. Vor dem Betreten melden Sie sich bitte wie gewohnt per Telefon oder Klingel.
Vielen Dank!
Maskenpflicht
– Es besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe. Im Übrigen bleibt es bei den derzeitigen Regelungen zu Maskenpflicht (im Flur).
Schulorganisation
– Die Maßnahme der festen Gruppen in der Primarstufe entfällt.
Befreiungsmöglichkeiten
Die Befreiungsmöglichkeiten vom Präsenzunterricht, ausgenommen die Befreiung für Schülerinnen und Schüler, die sich impfen lassen, sollen unverändert bestehen bleiben (derzeit in § 29 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO geregelt). Da die Maßnahme ebenfalls nicht mehr auf dem Verordnungswege auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geregelt werden kann, plant das TMBJS zum Schutz vulnerabler Schülergruppen einen entsprechenden Erlass zur Befreiung dieser von der Schulbesuchspflicht und die Ermöglichung der Beschulung durch Distanzunterricht.
Die Bestimmungen zum Kontaktmanagement und zur Kontaktdatenerfassung entfallen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Das Team der Lindenschule