Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
nach der Entscheidung des Thüringer Landtags vom 31.3.2022 werden an Thüringer Schulen und Kindergärten für die Zeit ab der kommenden Woche nunmehr nur noch Basisschutzmaßnahmen in Kraft treten.
Für den Schulbetrieb sind folgende Aspekte wichtig:
An Schulen wird weiterhin zweimal pro Woche getestet. Vollständig geimpfte oder genesene Schüler können freiwillig an den Testungen teilnehmen, wenn der entsprechende Nachweis vorliegt.
Masken müssen im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden. Die Pflicht zum Tragen der Masken in den Schulen entfällt.
Die neuen Regelungen werden vom 3. April bis zum 30. April 2022 gelten (4-Wochen-Frist). In diese Zeit fallen die Osterferien vom 11. bis zum 23. April 2022.
Der Schutz von vulnerablen Schülerinnen und Schülern hat weiter hohe Priorität. Eltern können auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werden dann geeignete Einzelfalllösungen gefunden bzw. bereits bestehende Lösungen weitergeführt. Ein entsprechender Erlass tritt ab 3. April 2022 in Kraft und stellt eine Verlängerung der aktuell geltenden Regelungen dar.
Die genauen Bestimmungen können Sie unter:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2022/2022-04-01_ThuerSARS-CoV-2-KiJuS-VO.pdf
nachlesen.
Die Schulleitung